Die Neuauflage des Konstanzer Mietspiegels bestätigt, was viele schon lange wissen: Wohnen kostet immer mehr Geld - oft zu viel für den, der nur ein geringes Einkommen hat. Hilfe schafft in vielen Fällen das staatliche Wohngeld. Dieses wurde seit dem 1.1.2009 erhöht, um die Mietentwicklung und die gestiegenen Heizkosten auszugleichen. Insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise wurden erstmals pauschale Beträge für Heizkosten in das Wohngeld einbezogen.
Wohngeld sind dabei keine Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Dieser muss jedoch mittels eines Antrages geltend gemacht werden.
Ob überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht und in welcher Höhe, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens (der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder)
- der Höhe der zu entrichtenden monatlichen Gesamtmiete
Was hat sich seit dem 01.01.2009 geändert ?
- Die Wohngeldtabellenwerte haben sich um ca. 8 % erhöht
- Die Baualtersklassen fallen weg
- Die Höchstbeträge für Mieten bzw. Belastungen (bei Eigenheim) wurden um ca. 10 % erhöht
- Die Heizkosten werden mittels gestaffelter Heizkostenpauschale in das Wohngeld einbezogen
Insgesamt ist mit dieser Reform zwar das Wohngeld deutlich erhöht worden und erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen und Rentnerinnen und Rentner. Anspruchsberechtigt sind allerdings nach wie vor nur Personen, die keine Transfer-/Sozialleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) beziehen.
Gewährt wird Wohngeld wie bisher nur bis zu bestimmten Miethöchstbeträgen. Aufgrund der für Konstanz geltenden Mietenstufe V (d.h. die Mieten liegen zw. 15 % und 24% über dem Bundesdurchschnitt) sind folgende Miethöchstbeträge/Einkommensgrenzen Berechnungsgrundlage:
| Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder |
Miethöchstbeträge |
Grenze des monatlichen Gesamteinkommens aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder |
| 1 |
385,00 € |
840,00 € |
| 2 |
468,00 € |
1140,00 € |
| 3 |
556,00 € |
1410,00 € |
| 4 |
649,00 € |
1850,00 € |
| 5 |
737,00 € |
2110,00 € |
| 6 |
825,00 € |
2380,00 € |
Bewilligt wird das Wohngeld im Allgemeinen für 12 Monate; danach muss es neu beantragt werden. Die MitarbeiterInnen der Wohngeldbehörde - in Konstanz ist dies das Sozial- und Jugendamt im Verwaltungsgebäude Torkel, Benediktinerplatz 2, 78467 Konstanz - sind verpflichtet, Antragsteller umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Allgemeine Informationen rund ums Wohngeld hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der Broschüre "Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2009" zusammengefasst, die in der Geschäftsstelle des SBK eG ausliegt oder als pdf-Datei unter www.bmvbs.de/wohngeld heruntergeladen werden kann.
Wer Sozialhilfe beantragt, wird sich mit dem sehr unübersichtlichen und komplexen Leistungsrecht auseinandersetzen müssen. Das Internet kann hierbei jedoch eine große Hilfe sein. Wir haben uns für Sie auf die Suche gemacht und empfehlen Ihnen deshalb einige Adressen zu Beratung:
Sozialhilfeberatung im Internet e.V.
Tacheles e.V (Tipps zum Thema Sozialhilfe)
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