Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft beim SBKeG bedeutet nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht mit einer angemessenen Miete, sondern sie ist auch eine zinsträchtige Kapitalanlage. Ein Mitglied kann maximal 50 Anteile zeichnen. Um keinen Steuerabzug zu riskieren, sollte für die anfallende Dividende ein entsprechender Freistellungsauftrag hinterleget werden.

Mitglied werden Sie durch:

  • ein persönliches Gespräch.

  • eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von Euro 20,-- (Ehepartner und minderjährige Kinder sind befreit).
  • die Beteiligung an der Genossenschaft durch die Übernahme von mindestens einem Geschäftsanteil in Höhe von Euro 300,--.

Eine Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar oder übertragbar. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Bei einer Übertragung wird die Einzahlung übertragen - nicht jedoch die Dauer der Mitgliedschaft.
  • Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und zwar schriftlich mindestens 6 Monate im Voraus (Stand: 10.07.2007).

Hier können Sie Formulare direkt downloaden

pdfBetrittserklärung (306.63 kb)
pdfBeitrittserklärung Zeichnung weiterer Anteile (324.93 kb)

Vorteile einer Mitgliedschaft

  • Lebenslanges Wohnrecht
  • Angemessene Mieten
  • Mehr als 1.300 Wohnungen in unterschiedlichen Stadtbezirken von Konstanz und in Radolfzell stehen zur Auswahl.
  • Als Mitglied können Sie und Ihre Familie die sehr guten Zinskonditionen unserer Spareinrichtung nutzen! Die Spareinlagen werden in die Sanierung der Wohnungen und im Neubau von Mietwohnungen investiert.
  • Rechtssicherheit und Gültigkeit durch Betreuung und Prüfung des Verbandes baden-württembergischer Wohnungsunternehmen vbw.

    Denken Sie auch an Ihre Kinder! Sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes, denn auch Ihr Kind braucht sicher einmal eine Wohnung.

    Es berät Sie:

    Claudia Ehrle
    Geschäftsguthaben
    Tel. 0 75 31 / 89 40 20
    Fax 0 75 31 / 89 40 89
    Ehrle@SBKeG.de