Bestätigungsvermerk
Gründungsdokumente
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Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer
Prüfung haben wir mit Datum vom 18. März
2016 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung so-
wie Anhang – unter Einbeziehung der Buch-
führung und den Lagebericht der Spar- und
Bauverein Konstanz eG, Konstanz, für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2015 geprüft. Die Buchführung und die Auf-
stellung von Jahresabschluss und Lagebericht
nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-
schriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beur-
teilung über den Jahresabschluss unter Ein-
beziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung
nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-
zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesent-
lich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäfts-
tätigkeit und über das wirtschaftliche und recht-
liche Umfeld der Genossenschaft sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berück-
sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezoge-
nen internen Kontrollsystems sowie Nach-
weise für die Angaben in Buchführung, Jah-
resabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-
gewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzli-
chen Vertreter sowie die Würdigung der Ge-
samtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend siche-
re Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-
dungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-
spricht der Jahresabschluss den gesetzli-
chen Vorschriften und den ergänzenden Be-
stimmungen der Satzung und vermittelt un-
ter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Ge-
nossenschaft. Der Lagebericht steht im Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Genossenschaft und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend dar.“
Stuttgart, 18. März 2016
vbw
–
Verband baden-württem-
bergischer Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V.
gez.
gez.
Vogel
Schwärzle
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer