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auf die Laufzeit (50 und 75 Jahre) mit
linear 2 % abgeschrieben. Grundstücke
mit Geschäfts- und anderen Bauten wur-
den mit 2 % bzw. 3 % abgeschrieben.
Bei Grundstücken ohne Bauten wurde
wegen eines Flurbereinigungsverfahrens
eine außerplanmäßige Abschreibung auf
den niedrigeren beizulegenden Wert in
Höhe von T€ 108 vorgenommen.
Bauten auf fremden Grundstücken wur-
den mit einer Nutzungsdauer von 20
Jahren abgeschrieben.
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung und andere An-
lagen wurden linear zwischen 3 und 15
Jahren abgeschrieben. Die in 2015 an-
geschafften geringwertigen Wirtschafts-
güter mit Nettoanschaffungskosten bis
€ 410,00 wurden sofort abgeschrieben
und sind im Anlagespiegel als Abgang
dargestellt.
Technische Anlagen wurden mit einer
Nutzungsdauer zwischen 14 und 20
Jahren abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Bestände an Heizmaterial sind nach der
FIFO-Methode bewertet. Die Bewertung
der unfertigen Leistungen erfolgt zu
Fremdkosten und Eigenleistungen.
Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände sind zum Nennwert an-
gesetzt. Allen risikobehafteten Posten
ist durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Rückstellungen für Pensionen wurden
gemäß Sachverständigengutachten
nach dem Anwartschaftsbarwertver-
fahren (Projected Unit Credit Method)
unter Berücksichtigung von zukünftigen
Entgelt- und Rentenanpassungen er-
rechnet. Die Bewertung erfolgte nach
versicherungsmathematischen Grund-
sätzen unter Anwendung der Richt-
tafeln von Prof. Dr. K. Heubeck (2005
G) und dem von der Deutschen Bun-
desbank nach Maßgabe der Rück-
stellungsabzinsungsverordnung vom
18.11.2009 ermittelten Abzinsungssatz
von 3,89 % (Stand am Monatsende
Dezember 2015, Restlaufzeit 15 Jahre,
Vorjahr Oktober 2014 4,62 %). Gehalts-
steigerungen wurden in Höhe von 1%,
Rentensteigerungen in Höhe von 1,5%
berücksichtigt. Die Fluktuationswahr-
scheinlichkeit wurde mit 0 % an-
gesetzt.
Die Bildung der Sonstigen Rückstellun-
gen erfolgte in Höhe des voraussicht-
lich notwendigen Erfüllungsbetrags. Die
erwarteten künftigen Preis- und Kosten-
steigerungen wurden bei der Bewer-
tung berücksichtigt. Sonstige Rück-
stellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden mit den
von der Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätzen abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
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Am 23. Dezember 2010
zerstörte ein Brand das
mittelalterliche „Haus
zum Bub“ an der Ecke
Kanzleistraße/Hussen-
straße nahezu vollständig.
In direkter Nachbarschaft
zum Malhaus und Ober-
markt orientierte man
sich beim Wiederaufbau
am historischen Vorbild.
Beibehalten wurde die
markante Dachform, die
darauf hinweist, dass es
sich hier ursprünglich im
Kern um zwei Gebäude
handelte. Gleichwohl
lässt auch hier eine Reihe
von Gauben den Wunsch
nach mehr Flächen-
ausnutzung erkennen.
Jahresabschluss des Spar- und Bauvereins Konstanz eG
Jahresabschluss des Spar- und Bauvereins Konstanz eG
1...,44-45,46-47,48-49,50-51,52-53,54-55,56-57,58-59,60-61,62-63 66-67,68-69,70-71,72-73,74-75,76
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