Neben Bausparbeiträgen sind auch andere Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes prämienbegünstigt, wie etwa Einzahlungen auf Genossenschaftsanteile.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen 
des betreffenden Jahres eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die maßgebliche Einkommensgrenze liegt derzeit:

  • Für Alleinstehende bei € 35.000,00 
  • Für Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaften bei  € 70.000,00

Einzahlungen sind bis zu einem Höchstbetrag von € 700,00 bei Alleinstehende bzw. € 1.400,00 bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnerschaften prämienbegünstigt. 

Der Prämiensatz beträgt 10,0%. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Höchstbeträge nicht anderweitig ausgeschöpft sind. Anträge für das betreffende Kalenderjahr erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

Stand 01/2023, Irrtum vorbehalten

Es berät Sie:

Claudia Ehrle
Geschäftsguthaben, Rechnungswesen
Fax: 07531 / 8940-902