Neben Bausparbeiträgen sind auch andere Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes prämienbegünstigt, wie etwa Einzahlungen auf Genossenschaftsanteile.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen
des betreffenden Jahres eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die maßgebliche Einkommensgrenze liegt derzeit:
- Für Alleinstehende bei € 25.600,--.
- Für zusammenveranlagte Ehegatten bei € 51.200,--.
- Der Prämiensatz beträgt derzeit 8,8 %.
Einzahlungen sind bis zu einem Höchstbetrag von € 512,-- bei Alleinstehenden bzw.
€ 1.024,-- bei zusammenveranlagten Ehegatten prämienbegünstigt.
Ein Anspruch besteht nur, wenn die Höchstbeträge nicht anderweitig ausgeschöpft sind.
Anträge für das betreffende Kalenderjahr erhalten Sie auf unserer Geschäftsstelle.
Es berät Sie:

Claudia Ehrle
Geschäftsguthaben, Rechnungswesen
E-Mail: EhrleSBKeG.de
Telefon: 07531 / 8940-511
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