Neben Bausparbeiträgen sind auch andere Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes prämienbegünstigt, wie etwa Einzahlungen auf Genossenschaftsanteile.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen
des betreffenden Jahres eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die maßgebliche Einkommensgrenze liegt derzeit:
- Für Alleinstehende bei € 35.000,00
- Für Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaften bei € 70.000,00
Einzahlungen sind bis zu einem Höchstbetrag von € 700,00 bei Alleinstehende bzw. € 1.400,00 bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnerschaften prämienbegünstigt.
Der Prämiensatz beträgt 10,0%. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Höchstbeträge nicht anderweitig ausgeschöpft sind. Anträge für das betreffende Kalenderjahr erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Stand 01/2023, Irrtum vorbehalten
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