Information über die Selbsthilfeeinrichtung des GdW, Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. 
zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung.

Der SBKeG ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen.

Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Spareinlagen der Kunden der angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefond einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch "Statut und Grundsätze - Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen" geregelt; Statut und Grundsätze werden Ihnen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.